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ROBAK Rechtsanwälte – Kanzlei für Versicherungsrecht

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind zugleich Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir kümmern uns um die Beratung, Schulung und Vertretung von Versicherungsunternehmen, sind aber auch für Versicherungsnehmer tätig. Wir sind deutschlandweit als Spezialisten im Privaten Versicherungsrecht und insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt.

Die Grundlagen unserer erfolgreichen Arbeit seit vielen Jahren sind sichere Rechtskenntnisse, langjährige Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte, eine präzise Strategie bei gewissenhafter Risikoabwägung und eine unkomplizierte Kommunikation bei guter Erreichbarkeit.

Rechtsanwältin Schmidt-Zimmermann hat 2019/2020 den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht absolviert und übernimmt auch Mandate in diesem Bereich. Rechtsanwalt Ruhkamp hat sich als Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2008) auch auf das Arztrecht und Medizinrecht spezialisiert.

Für die Bereiche Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind wir zertifiziert durch die DEKRA Certification GmbH nach ISO 9001:2015.

Anwälte und Schwerpunkte

Georg A. Robak
Georg A. Robak
Katrin Schmidt-Zimmermann
Katrin Schmidt-Zimmermann
Martin Ruhkamp
Martin Ruhkamp

Aktuelles

Schwetzinger Versicherungsrechtstage 2026

„Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 20.05.2026 (12:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hielt auch in diesem Jahr bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen einen Vortrag zur „Aktuellen Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Skript nebenstehend) und behandelte hierbei wichtige Entscheidungen, die in den Jahren 2025 und 2026 veröffentlicht wurden.

Die Veranstaltung diente der Fortbildung von rund 90 Anwälten und Fachanwälten für Versicherungsrecht und gab die Gelegenheit zu interessanten Diskussionen und einem intensiven fachlichen Austausch. Zu den Referenten gehörten Richter, Hochschullehrer und Rechtsanwälte: Richter am BGH Rust und Richter am BGH Piontek, die dem für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenat angehören, berichteten über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht sowie zur vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit vortragen. Prof. Dr. Maier, Köln, berichtete über Rechtsprobleme bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen, Prof. Dr. Brand, Mannheim, über Parametrische Versicherungen.

  • Verfasser:
  • Georg A. Robak
  • Rechtsanwalt Georg A. Robak
  • Schwetzinger Versicherungsrechtstage 2026

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