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Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die vor Einkommensverlusten bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit schützt. Sie gehört in der Systematik der Versicherungssparten zu den Personenversicherungen und ist als Summenversicherung ausgestaltet. Die Krankentagegeldversicherung wird i.d.R. als Zusatzversicherung zu einer Krankenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe bezahlt.

Auch im Bereich der Privaten Krankentagegeldversicherung (in Abgrenzung zur gesetzlichen Versicherung bzw. dem Sozialrecht) sind wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht deutschlandweit für Versicherer und Versicherungsnehmer tätig.

Neben besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Recht der Krankentagegeldversicherung qualifiziert uns für diese Tätigkeit unser umfassendes Wissen in den typischerweise betroffenen medizinischen Fachgebieten. Wir können also medizinische Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Berufsunfähigkeit qualifiziert beurteilen und Ihre Interessen in diesem Zusammenhang effektiv wahrnehmen.

Rechtsanwalt Robak hat zum Recht der Privaten Krankentagegeldversicherung mehrfach Vorträge in Seminaren für Anwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht gehalten.

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