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Aktuelle Rechtsprechung aus unserer versicherungsrechtlichen Praxis

Berufsunfähigkeitsversicherung

Konkrete Verweisung eines Anlagebedieners/Maschinenführers auf die Tätigkeit als Mess- und Prüfmittelüberwacher

LG Passau, Urteil vom 02.04.2015 - 1 O 361/14 (rechtskräftig)

1. Die frühere Tätigkeit als Anlagenbediener/Maschinenführer ist mit der Tätigkeit als Mess- und Prüfmittelüberwacher vergleichbar.

2. Die Lebensstellung umschreibt die Stellung des Versicherten in der Gesellschaft, soweit dafür der zuletzt ausgeübte Beruf bedeutsam war oder ist. Die Lebensstellung wird im Wesentlichen geprägt durch die Vergütung und die soziale Wertschätzung der bisherigen konkreten Tätigkeit. Ganz erheblich und entscheidend wird die Lebensstellung durch das Einkommen, das der Betroffene „in der Tasche“ hat und das ihm konkret zur Verfügung steht, geprägt.

3. Die Lebensstellung ist vergleichbar, weil beide Berufe eine Metallausbildung voraussetzen und die neue Tätigkeit zwar zunächst durch einfache Unterstützungsarbeiten geprägt gewesen ist, jetzt allerdings durch Programmiertätigkeiten. Betrieblich garantiertes Übergangsgeld ist beim Einkommensvergleich zu berücksichtigen.

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